Erklärung zur Barrierefreiheit

Die FernUniverstität in Hagen hat den Anspruch, ihre Internetseiten entsprechend der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Sie orientiert sich dabei an den Vorgaben der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) und der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt https://strassennamen.fernuni-hagen.de und ihre Unterseiten gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Das Layout der Website passt sich automatisch an den jeweils genutzten Bildschirm des Endgerätes (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) an und bietet damit eine erhöhte Zugänglichkeit.

Weiterhin können Nutzerinnen und Nutzer diese Webseiten mit ihrer Tastatur bedienen oder sich deren Inhalte per Screenreader vorlesen lassen.

Art der Überprüfung

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben im Rahmen einer Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur zum Teil barrierefrei:

  • PDF-Dateien
  • mobiles Inhaltsverzeichnis

Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13. September 2024 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Gerne können Sie uns Mängel bezüglich der Barrierefreiheit der Website mitteilen.

Nutzen Sie dazu bitte die folgenden Kontaktdaten:

Tel.: 0 23 31/987-21 24

E-Mail: igb

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail an Ombudsstelle